Für Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern im Bereich der Be- und Verarbeitung personenbezogenen Daten besteht die Verpflichtung, Kontrollen von einem Datenschutzbeauftragten durchführen zu lassen, der eine Qualifikation für diese Tätigkeit besitzt. Hierbei kann diese Leistung durch die Fortbildung eines Mitarbeiters oder den Einkauf dieser Dienstleistung (betriebsfremder Datenschutzbeauftragter) erbracht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über das BSDG (Bundesdatenschutzgesetz) selbst oder fragen Sie uns nach einem externen Dienstleister, der diese Leistung qualifiziert anbietet.