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Sicherlich spielen die Fristen zur Aufbewahrung von Akten und die jeweilige Menge der Akten die wesentliche Rolle. Ansonsten gibt es keine allgemeine Regeln.
Die Dienstleistung der Aktenvernichtung wird immer in enger Kooperation mit Ihnen und ganz auf Ihre Anforderungen hin zugeschnitten. So sind neben regelmäßigen auch zusätzliche, spontane Entsorgungstermine auf Abruf möglich. Zum Beispiel nach Beendigung der Frist zu Aufbewahrung größerer Mengen zum Jahresende, bei Archivsanierungen oder der Archivberäumung werden unsere Aktenvernichter oft zusätzlich tätig.
Viele Unterlagen unterliegen auch gar keiner Frist, sind aber zu vertraulich, um sie dem Altpapier anzuvertrauen.
Kurz: So regelmäßig wie möglich, so unregelmäßig wie nötig. Immer abhängig von den Fristen zur Aufbewahrung und Ihrer Lagerkapazität.
Weitere Informationen zu den > Fristen bei der Aktenvernichtung
Dieses Angebot richtet sich an umsatzsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
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