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Prinzipiell gibt es bei der Aktenvernichtung fünf verschiedene Sicherheitsstufen (DIN 32757-1), die die Zerstörung der Papiere, je nach Schutzanforderungen in unterschiedlich feine Partikel, vorschreiben. Für Ihre schutzwürdigen Papiere werden, wie in den Sicherheitsstufen 3 und 4 vorgeschrieben, sehr kleine „Schnipsel“ beim Shreddern erzielt.
Weitere Informationen zu den Sicherheitsstufen bei der Aktenvernichtung
Dieses Angebot richtet sich an umsatzsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
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