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Die Dienstleistung der Daten-
und Aktenvernichtung wird
nach strengen Kriterien geprüft.


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
PM Umschlag- und Lagergesellschaft mbH
für den Geschäftsbereich der Aktenvernichtung

§ 1 Geltungsbereich
Die gesamte Geschäftstätigkeit der PM Umschlag- und Lagergesellschaft mbH (im Folgenden: Auftragnehmerin) auf der Grundlage der Präsentation auf www.online-aktenvernichtung.de/angebot/Unstrut-Hainich-Kreis.html regelt sich ausschließlich auf der Grundlage der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); sie richtet sich ausdrücklich nur an Gewerbetreibende, selbständig Tätige und freiberuflich Tätige.
Bei einer Auftragserteilung werden diese AGB Vertragsbestandteil und schließen widersprechende Bedingungen des Auftraggebers aus. Eine etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen haben auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen keinen Einfluss.
§ 2 Gegenstand
Zur Vernichtung durch die Auftragnehmerin werden ausschließlich entgegengenommen handelsübliche Akten und Unterlagen in Papierform sowie CD-Rom und DVD in handelsüblicher Ausfertigung. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Vernichtung des ihr überlassenen Materials unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie zur Entsorgung des nach Vernichtung verbleibenden Materials unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
Nach Durchführung der Vernichtung wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Zertifikat erteilen.
Die Vertragbeteiligten sind sich darüber einig, dass das zur Vernichtung überlassene Material mit der Übergabe an die Auftragnehmerin deren alleiniges Eigentum wird.
Der Auftraggeber versichert, dass das zur Vernichtung übergebene Material nicht verunreinigt, nass, verseucht oder auf sonstige Weise mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen kontaminiert ist, er dessen alleiniger Eigentümer ist und Rechte oder Ansprüche Dritter an dem zur Vernichtung überlassenen Material nicht bestehen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das zur Vernichtung überlassene Material von sämtlichem Metall zu befreien (Ausnahme: die Mechanik handelsüblicher Ordner). Er ist weiter verpflichtet, das zur Vernichtung überlassene Material unverwechselbar als zur Vernichtung bestimmt zu kennzeichnen. Dies geschieht im Regelfall durch Einlegung des Materials in die von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Sicherheitsbehälter. Soweit im Einzelfall, etwa wegen des Umfangs des Auftrages, ein Einlegen des Materials in die Sicherheitsbehälter unterbleibt, ist ausschließlich der Auftraggeber für die unverwechselbare Kennzeichnung des Materials verantwortlich.
§ 3 Zustandekommen eines Auftrages
Das zur Verfügung gestellte Formular auf der web-site www.online-aktenvernichtung.de/angebot/Unstrut-Hainich-Kreis.html stellt kein Angebot der Auftragnehmerin an den Auftraggeber dar. Ein Auftrag kommt daher erst durch schriftliche Bestätigung des Angebotes des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin zustande.
Insbesondere bedürfen zusätzliche, über den Inhalt des Beschreibung im Rahmen der Darstellung auf www.online-aktenvernichtung.de/angebot/Unstrut-Hainich-Kreis.html hinausgehende Leistungen der Auftragnehmerin der gesonderten schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
§ 4 Leistungszeitraum / Fälligkeit / Aufrechnung
Die Auftragnehmerin wird die ihr erteilten Aufträge schnellstmöglich ausführen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Erfüllung des Auftrages innerhalb einer von ihm vorgegebenen Frist besteht nicht, es sei denn, ein solcher wurde durch einzelvertragliche Regelung begründet.
Forderungen der Auftragnehmerin auf der Grundlage ihr erteilter Vernichtungsaufträge sind mit der Entgegennahme des Materials zur Vernichtung gegen Rechnungsstellung fällig. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessen Vorschüsse auf ihre Leistungen zu verlangen.
Rechnungsforderungen der Auftragnehmerin sind sofort fällig; Zahlungsziele werden nicht eingeräumt.
Aufrechnungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin sind nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin.
§ 5 Haftung
Die Haftung der Auftragnehmerin wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht in Fällen leichter und mittlerer Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen und Arbeitnehmer.
§ 6 Rechtswahl / Gerichtsstand / Verjährung
Für das Vertragsverhältnis und alle Fragen in Hinblick auf sein Zustandekommen gelten ausschließlich die Bestimmungen deutschen Rechts.
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag, auch im Hinblick auf sein Zustandekommen und seine Beendigung, resultierenden Auseinandersetzungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin in Mühlhausen/Thüringen.
Etwaige Ansprüche gegen den AN verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem der AG von der Entstehung der Ansprüche Kenntnis erlangt hat, bzw. bei Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflicht Kenntnis erlangt hätte.


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PM Umschlag-u. Lagergesellschaft mbH
Bonatstrasse 46
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601 - 886450
E-Mail: aktenvernichtung@pm-lager.de

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