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Die Sicherheitsstufe 4 ist geeignet für geheim zu haltende Unterlagen. Eine Wiederherstellung ist nur unter Verwendung unüblicher Einrichtungen oder Sonderkonstruktionen möglich.
Für Untertischgeräte gelten z.B. die folgenden Kriterien zur Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung:
Nach der Vernichtung sind die Papierstreifen schmaler als 2 mm und die Länge beträgt max. 15 mm. Die Materialteilchenfläche ist maximal 30 qmm. Bei Kunststoffkarten oder Mikrofilmen ist die Materialteilchenfläche maximal 0,5 qmm.
Professionelle Aktenvernichtungsunternehmen, wie unsere Partner im Portal, erreichen diese Sicherheitsstufe nicht nur über eine notwendige Zerkleinerung, sondern u.a. auch durch mehrstufige Vernichtungsprozesse, Verwirbelung und das Verpressen des Materials.
Dieses Angebot richtet sich an umsatzsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
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