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Die Sicherheitsstufe 2 ist geeignet für interne und allgemeine Unterlagen, die unlesbar gemacht werden sollen. Beispiele sind EDV-Listen ohne personenbezogene Daten oder Fehlkopien. Eine Wiederherstellung ist nur mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich.
Hinweis: Diese Sicherheitsstufe ist für datengeschützte oder vertrauliche Unterlagen nicht geeignet.
Für Untertischgeräte gelten z.B. die folgenden Kriterien zur Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung:
Nach der Vernichtung sind die Papierstreifen schmaler als 6 mm, die Materialteilchenfläche ist maximal 400 qmm.
Professionelle Aktenvernichtungsunternehmen, wie unsere Partner im Portal, erreichen diese Sicherheitsstufe nicht nur über eine notwendige Zerkleinerung, sondern u.a. auch durch mehrstufige Vernichtungsprozesse, Verwirbelung und das Verpressen des Materials.
Dieses Angebot richtet sich an umsatzsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
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