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Mit der Wahl der Sicherheitsstufe für die Aktenvernichtung, auch Vernichtungsstufe genannt, definieren Sie den Grad, mit der die Informationsträger und Akten zerstört und unkenntlich gemacht werden. Haben Sie sich für einen mobilen Service entschieden, können Sie sich auch persönlich vor Ort von der Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung überzeugen, indem Sie eine Probe entnehmen.
Hier finden Sie die von Aktenvernichtung Schiffer GmbH angebotenen Aktenvernichter Sicherheitsstufen. Allgemein ist die Aktenvernichter Sicherheitsstufe 3 als Minimum empfohlen. Die hier angebotenen Aktenvernichter Sicherheitsstufen sind auf den Standard Sicherheitsstufe 4 verpflichtet. Die Aktenvernichter Sicherheitsstufe 5 kann in einigen Fällen relevant sein. Informieren Sie sich ggf. persönlich zu den für Ihre Zwecke relevanten Sicherheitsstufen bei: F.-J. Schiffer und Ralf Blumenkemper.
Für die geprüfte und lückenlos sichere Aktenvernichtung stehen Ihnen bei Aktenvernichtung Schiffer GmbH folgende Sicherheitsstufen zur Verfügung:
Sicherheitsstufe 3 für vertrauliches Schriftgut
Die Sicherheitsstufe 3 ist geeignet für vertrauliches, datenschutzrelevantes Schriftgut. Eine Wiederherstellung ist nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich.
Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung:
Nach der Vernichtung sind die Papierstreifen schmaler als 4 mm und die Länge beträgt max. 60 mm. Die Materialteilchenfläche ist maximal 240 qmm. Bei Kunststoffkarten oder Mikrofilmen ist die Materialteilchenfläche maximal 1qmm.
Zusatzmaßnahmen wie das Vermischen oder Verpressen im direkt nachgeschaltetem Prozess erhöhen die Vernichtungsgüte um 1 Stufe
Allgemeine Informationen zu den Sicherheitsstufen (Vernichtungsstufen) finden Sie auch in der Rubrik: Sicherheitsstufen.