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In Ihrer Kanzlei bzw. Rechtsanwaltspraxis fallen große Mengen sensibler Akten und Dokumente wie Prozessakten oder Schriftwechsel mit Ihren Mandanten an. Ebenso wie bei jedem Notar, bestehen teils lange Aufbewahrungsfristen für Beurkundungen, Verträge und weitere in Archiven zu lagernde Schriftstücke von Straf- und Zivilrechtsprozessen, ganz abgesehen vom Schriftwechsel mit Klienten in klassischer Papierform. Nach Ablauf der Fristen zur Aufbewahrung (5 bis 30 Jahre und mehr) müssen die jeweiligen Akten gesetzlich (DIN 32757) gemäß der entsprechenden Sicherheitsstufe der Vernichtung zugeführt werden.
Unsere Partner in der Aktenvernichtung unterstützen Sie als Rechtsanwalt oder Notar in allen logistischen Belangen der Aktenvernichtung vertraulicher Daten und bieten Ihrer Sozietät alle Entsorgungsleistungen mit Vernichtungszertifikat.
Weitere Informationen zu Fristen und Aufbewahrung von Dokumenten