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Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt Ihnen als Steuerberater, Kanzleiinhaber oder Sozietät den Umgang mit vertraulichen Daten Ihrer Klienten und eine fristgebundene Aktenlagerung vor, wie auch die genormte Aktenvernichtung der Daten, sobald die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Die Daten des Steuerberater-Mandanten (Bilanzen, Jahresabschlüsse und die Buchführung, etc.) unterliegen damit, einschließlich ihrer genormten Vernichtung, den Vorschriften des BDSG.
Unsere Partner bieten Ihnen eine vollständige logistische Kette rund um die Datenvernichtung, von der Bereitstellung von Sicherheitsbehältern bis zur Akten- und Datenträgervernichtung. Die zu entsorgenden, vertraulichen Unterlagen sowie eine regelmäßige Aktenvernichtung, können vom Steuerberater im Falle einer mobilen Aktenvernichtung direkt vor Ort überwacht werden.