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Die Sicherheitsstufe 2 ist geeignet für interne und allgemeine Unterlagen der Schutzklasse 1 (DIN 66399-1), die unlesbar gemacht werden sollen. Beispiele sind EDV-Listen ohne personenbezogene Daten oder Fehlkopien. Eine Wiederherstellung ist nur mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich.
Hinweis: Die Sicherheitsstufe 2 ist nicht für personenbezogene, datengeschützte oder vertrauliche Unterlagen geeignet.
Für Untertischgeräte gelten z.B. die folgenden Kriterien zur Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung:
Nach der Vernichtung sind die Papierstreifen schmaler als 6 mm, die Materialteilchenfläche ist maximal 400 qmm.
Personenbezogene Daten der Schutzklasse 1 sollten nach Sicherheitsstufe 3 vernichtet werden.
Professionelle Aktenvernichtungsunternehmen, wie unsere Partner im Portal, erreichen diese Sicherheitsstufe für vertrauliche Unterlagen nicht nur über die erforderliche Zerkleinerung, sondern auch durch mehrstufige Vernichtungsprozesse, wie eine anschließende Verwirbelung und ein Verpressen des Materials.