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Arbeitgeber führen die Personalakten ihrer Mitarbeiter. Zu den Personalunterlagen zählen Lohnunterlagen, wie Lohnbelege, Arbeitsverträge, Krankenkassenbeitragsnachweise und die Korrespondenz mit der Krankenkasse, sowie Lohnsteueranmeldungen und Reisekostenabrechnungen, aber auch Bewerbungen, Beurteilungen oder Stellenbeschreibungen. Für diese gelten zum Teil gesetzliche Aufbewahrungsfristen nach den Normen
> Abgabenordnung § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen und
> HGB § 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen.
Somit gelten bei Personalakten Aufbewahrungsfristen von zumeist 6, teilweise aber auch 10 Jahren.
Zur Übersicht aller > gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Personaldokumente zwar keine gesetzlichen Archivierungsfristen gelten, eine Aufbewahrung jedoch solange sinnvoll ist, bis alle gegenseitigen, juristischen Ansprüche verjährt sind. Das ist bei Personalakten in der Regel nach drei Jahren der Fall.